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Interessante Urteile

Interessante Urteile

 

Väter ohne Rechte

Väter nicht ehelich geborener Kinder haben kein Mitbestimmungsrecht über den Nachwuchs. Auch wenn sie mit der Mutter zusammen unter einem Dach leben. Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. 4 WF 189/98.
 


 Vollkasko muß zahlen

Eine Vollkasko-Versicherung muß den Schaden am eigenen Fahrzeug auch dann zahlen, wenn der Autofahrer aus ungeklärten Gründen von der Fahrbahn abkommt. Oberlandesgericht in Schleswig, Az.: 7 U 197/97.
 


 Nebenkosten-Urteil

Mieter müssen keine überhöhten Nebenkosten zahlen. Amtsgericht Köln: Bei Putz- oder Hausmeisterarbeiten muß das Gebot der Wirtschaftlichkeit gelten (Az.: 213 C 582/98).
 


 Versicherungs-Urteil

Versicherungen können sich Zeit lassen. Um einen Schaden zu regulieren, dürfen die Akten schon vier Wochen lang bearbeitet werden, entschied das Amtsgericht Nürnberg (Az.: 35 C 1202/97).
 


 Unterhalt und Steuer

Wer seinem geschiedenen Ehegatten Unterhalt zahlt, kann das als außergewähnliche Belastung von der Steuer absetzen. Ausnahme: Wenn er eine einmalige Unterhaltsabfindung gezahlt hat, mit der alles abgegolten ist (Bundesfinanzhof München, Az.: III R 59/97).
 


 Ungeschützter Geschlechtsverkehr ist keine Gewalttat

Wer sich freiwillig auf ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer Zufallsbekanntschaft eingelassen hat und dabei mit Aids infiziert worden ist, ist nicht als Zufallsbekanntschaft eingelassen hat und dabei mit Aids infiziert worden ist, ist nicht als Opfer einer Gewalttat anzusehen und erhält daher auch keine staatliche Entschädigung. (Urteil des Landessozialgerichts Saarbrücken vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 5/95)
 


 Schadenersatzforderung gegen gesetzliche Rentenversicherung

Ein Versicherter kann von der gesetzlichen Rentenversicherung Schadenersatz fordern, wenn er - nach einem schweren Verkehrsunfall querschnittsgelähmt - wegen der Übernahme von Behandlungskosten angefragt und einen Rentenantrag gestellt hat, und der Träger der Rentenversicherung ihn nicht darauf aufmerksam gemacht hat, daß er nun als Mitglied der Krankenversicherung für Rentner Leistungen beanspruchen kann. (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Februar 1997 - III ZR 241/95)
 


 Neues Abschlepp-Urteil für Radweg-Parker

Vorsicht, Autofahrer: Wer auch nur teilweise einen Radweg zuparkt, darf abgeschleppt werden (Verwaltungsgericht Berlin, Az.: 9A 40.99). Der Fall: Ein Auto hatte 40 Zentimeter des 1,75 Meter breiten Radwegs blockiert. Das Gericht: Schon die Möglichkeit einer Behinderung von Fahrradfahrern rechtfertige das Abschleppen. Dies sei auch nötig, um einer “negativen Vorbildwirkung für andere Kraftfahrer” vorzubeugen.
 


 Gericht entschied: Ärzte dürfen Fehler machen

Die Halbgötter in Weiß. Sie sind auch nur Menschen, dürfen deshalb Fehler machen. Das entschied jetzt das Landgericht Itzehoe (bei Hamburg). Ein Patient hatte einen Chirurgen auf Schmerzensgeld verklagt. Bei einer Prostata-Operation verletzte der Arzt seinen Blasen-Schließmuskel. Der Richter wies seine Schadensersatzansprüche zurück. Begründung: “Ein solcher Fehler könnte auch dem versiertesten und ausgeruhtesten Operateur einmal unterlaufen. Man kann nicht für jede Sekunde einer Operation absolute Aufmerksamkeit erwarten. Würde man dies tun, würde man Unmenschliches von einem Arzt verlangen” (Az. 6 O 281/98).
 


 Zwei Jahre krank, dann ist der Job weg

Kranke Arbeitnehmer, die innerhalb von zwei Jahren nicht wieder gesund werden, müssen damit rechnen, ihren Job zu verlieren. Zumindest in kleinen und mittleren Unternehmen. So entschied das Bundesarbeitsgericht in Kassel (Az. 2 AZR 431/98). Die Richter: Die Kündigung ist zulässig, wenn die betrieblichen Belastungen zu einer nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen.
 


 Bein darf länger sein

Ein Patient, dessen Bein nach einer Hüftgelenksoperation zwei Zentimeter zu lang geworden war, muß dies hinnehmen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf: Ein Schönheitsfehler, kein Anspruch auf Schmerzensgeld (Az.: 8 U 72/98).
 


 Ein wichtiges Urteil für “wilde Ehen”

Vorsicht, wenn eine “wilde Ehe” scheitert. Dann kann es passieren, dass gemeinsam geschlossenen Verträge des Paares nicht mehr gelten. So wurde in dem Fall der Mann dazu verurteilt, das gemeinsam erworbene Haus zu räumen. Obwohl im Grundbuch sein lebenslanges Mitbenutzungsrecht eingetragen war. Das Oberlandesgericht Frankfurt/M.: Die Grundlage der Gemeinschaft ist durch die Trennung entfallen (Az.: 19 U 98/98).
 


 Reisegepäckversicherung gilt nur wenn .....

Gegenstände sind in der Reisegepäckversicherung nur gegen Diebstahl versichert, solange sie “in persönlichem Gewahrsam” sicher verwahrt werden; diesen Anforderungen genügt ein Tourist, der seine Fotoausrüstung in einem Jutebeutel mit den Henkeln über der Schulter trägt - wird sie trotzdem gestohlen, muß die Versicherung zahlen. (Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 15. Mai 1996 - 20 U 11/96)
 


 Schaden durch Schlagloch: Wer haftet?

3000 Mark kostete einen Autofahrer die Reparatur eines Achsschadens. Er war auf einer vielbefahrenen Straße in Sachsen in ein tiefes Schlagloch geraten. Da die gefährliche Stelle weder durch Hinweisschilder gekennzeichnet noch durch Absperrungen gesichert war, verklagte der Autofahrer die zuständige Behörde auf Schadenersatz. Mit Erfolg: Das Oberlandesgericht Dresden entschied, daß die Gemeinde drei Viertel des Schadens ersetzen muß. Als Autofahrer habe man seine Fahrweise zwar grundsätzlich den Straßenverhältnissen anzupassen. Allerdings seien die Behörden verpflichtet, den Verkehr möglichst gefahrlos zu gestalten und Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten Gefahrenquellen zu schützen oder zumindest zu warnen. Voller Schadenersatz stünde dem Autofahrer aber nur zu, wenn er nachgewiesen hätte, daß “auch ein besonders umsichtiger Fahrer dem Schlagloch nicht ohne Beschädigungen hätte ausweichen können”. (OLG Dresden, Az. 6U 538/98).
 


 Verständliche Rechnung

Zahlt ein Kunde die erste Prämie nicht fristgemäß, kann die Versicherung jegliche Leistung ablehnen, wenn der Kunde einen Schaden meldet. Das setzt aber voraus, daß der Versicherungsnehmer eine korrekte Rechnung bekommen hat, die für einen durchschnittlichen Kunden auch verständlich ist (OLG Oldenburg, Az 2 U 197/98).
 


 Streit um Küchengeruch

Die Dunstabzugshaube des Nachbarn stank einer Familie gewaltig: Küchengerüche von nebenan zogen direkt in ihr Haus. Sie forderten den Einbau eines Ableitungsrohrs. Das Gericht lehnte das Ansinnen ab. Dunstabzugshauben seien in Wohngebieten üblich. Außerdem werde meist nur einmal am Tag gekocht (AG Meldorf, Az. 31 C 1038/98).
 


 Kein Recht auf Zeugnisfloskel

Gute Wünsche für die Zukunft wollte eine Bankkauffrau als Schlußsatz in ihrem Arbeitszeugnis durchsetzen. Dem Berliner Arbeitsgericht ging das zu weit: Zwar seien solche Formeln üblich. Es sei aber Sache des Arbeitsgebers, wie er das Zeugnis “wahrheitsgemäß” und zuglich “wohlwollend” formuliere (LAG Berlin, Az. 10 Sa 106/98).
 


 Arbeitslosen-Urteil

Arbeitslose, die sich nach Weiterbildungen nicht sofort wieder arbeitslos melden, haben dennoch Anspruch auf Unterhalt (Landessozialgericht Mainz; A.: L 7 Ar 224/98).
 

      
 Urteil: Beschwerde kein Kündigungsgrund

Wer vom Vorgesetzten beschimpft und beleidigt wird, darf sich ohne Einschränkungen beim Arbeitgeber beschweren. Die Beschwerde ist kein Kündigungsgrund. Arbeitnehmer müssen nur dann um ihren Job fürchten, wenn Ihre Anschuldigungen haltlos oder erfunden sind (Landesarbeitsgericht Köln; Az.: 8 1215/98).
 


 Schadenersatzforderung von bis zu 180.000 EUR durch falsche Berichtserstattung

Prinzessin Caroline von Monaco kann von einem Zeitschriftenverlag, der ein erfundenes, also vorsätzlich falsches Interview mit ihr veröffentlicht hat, 180.000 EUR Schmerzensgeld soll einen Teil des Gewinns abschöpfen, der durch die Verletzung des Persönlichkeitsrechts erzielt wurde und das Risiko für Verlage mit auflagenstarken Publikationen erhöhen. (Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 25. Juli 1996 - 3 U 60/93)
 


 Sozialhilfe

Zu den Unterkunftskosten des Sozialhilfebedürftigen zählen auch die Maklerprovision und eine Mietkaution. OVG Lüneburg, 4 M 7796/94.
 


 Partylärm

Der Veranstalter einer Gartenparty ist für den Lärm verantwortlich, der die Nachtruhe stört. Der Lärm muß nicht von ihm persönlich, sondern kann von seinen Gästen verursacht worden sein. OLG Düsseldorf, 5 Ss OWi 149/95.
 


 Reiserücktritt bei Bronchitis

Kann man mit Bronchitis reisen? Ein Kunde wollte von einer Reise zurücktreten und seine Reiserücktrittskostenversicherung in Anspruch nehmen. Doch der Vertrag sah im Kleingedruckten einer Zahlung nur bei “schwerer Erkrankung” vor. Eine Bronchitis genüge dieser Anforderung nicht, so das Gericht. LG Dusiburg, Az. 10 0 341/97
 


 Abfindung für Unterhalt

Er sei ohne Einkommen und könne deshalb seiner Ex-Frau keinen Unterhalt zahlen. So argumentierte ein 56 jähriger, der seinen Job verloren hatte und dem erst vier Jahre später Rente zustand. Irrtum! Denn er hatte von seinem Arbeitgeber 80.000 Mark Abfindung kassiert - und die wird bei der Berechnung berücksichtigt.                            OLG Hamm, Az 12 UF 182/97.
 


 Unfall durch Hund im Auto

94.000 Mark Schaden entstanden einem Autofahrer, der wegen seines mitfahrenden Hundes von der Autobahn abgekommen war. Doch die Kaskoversicherung zahlte nicht. Zu Recht, so ein Nürnberger Gericht: Wer einen Hund mitnehme, sei verpflichtet, dafür zu sorgen, daß das Tier ausreichend gesichert ist. OLG Nürnberg, Az. 8 U 2819/96.
 


 Arbeitnehmer-Urteil

Arbeitnehmer müssen Kosten für Fortbildungen dann an den Chef zurückzahlen, wenn sie kurze Zeit später den Betrieb verlassen. Wird dem Angestellten jedoch vom Chef gekündigt, muss die Firma die Kosten tragen (BAG; Az.: 5 AZR 535/97).
 


 Unklare Fragen dürfen falsch beantwortet werden

Eine Versicherung wollte keine Leistung erbringen, weil der Kunde beim Abschluß des Vertrages verschwiegen habe, Missbrauch mit Alkohol zu treiben. Im Antragsformular sei er gefragt worden, ob er Alkohol “gewohnheitsmäßig” zu sich nehme oder genommen habe. Darauf habe er falsch geantwortet.

Das Oberlandesgericht Oldenburg stellte sich jedoch auf die Seite des Versicherungsnehmers (2U 102/93). Man könne ihm schon deshalb nicht vorwerfen, unzutreffend geantwortet zu haben, weil die Frage falsch gestellt gewesen sei. Was mit gewohnheitsmäßig” gemeint sei, könne der Kunde nicht verstehen, weil der begriff unklar sei. Die Versicherung könne daher Zahlungen nicht mit der Begründung ablehnen, der Kunde habe das Antragsformular wahrheitswidrig ausgefüllt. Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 1. Dezember 1993 - 2 U 102/93
 


 Mieterhöhung nicht per FAX

Mieterhöhungen per FAX und ohne Unterschrift sind nicht rechtens. Denn laut Gesetz ist die eigenhändige Unterschrift unter einem solchen Dokument erforderlich (Amtsgericht Münster, Az.: 8 C 228/98).
 


 Lösegeld - Versicherung muß zahlen

Erklären sich Diebe eines Autos bereit, gegen Zahlung eines Betrages den Wagen zurückzugeben, hat der Diebstahlversicherer diesen Betrag als Rettungskosten zu ersetzen. OLG Saarbrücken, 5 U 501/97 - 50.
 


 Handy kontra Auto

Ein Autofahrer, der wegen eines Handy-Telefonats grob fahrlässig einen Unfall baut, ist für den Schaden selbst voll verantwortlich. BAG, 8 AZR 221/97.
 


 Urlaubsgeld bei Erziehungsurlaub?

Das Bundesarbeitsgericht meint: ja. Hintergrund: Die Klage einer jungen Mutter gegen den Hessischen Einzelhandelsverband. Das BAG: Die im Tarifvertrag vereinbarte Sonderzahlung sei auch dann fällig, wenn die Arbeitnehmerin krankheitsbedingt oder wegen Erziehungsurlaubs nicht gearbeitet hat und ihr deshalb im Urlaubsjahr kein Urlaub gewährt werden kann (9 AZR 148/98).
 


 Raucher an die frische Luft

Ein Rauchverbot in allen Betriebsräumen ist rechtens. Dennoch müssen Firmen dafür sorgen, dass Raucher Dampf ablassen können - zwar nicht unbedingt in einem geschlossenen Raum, aber zumindest im Freien auf dem Betriebsgelände. Firmen, so das Bundesarbeitsgericht, haben das Übermaßverbot zu beachten. Klartext: Die dürfen es beim Rauchverbot nicht zu weit treiben (1 AZR 499/98).
 


 Schnell weg - von wegen

Wer die Kündigungsfrist bei der Eigenkündigung missachtet, muss mit empfindlichen Vertragsstrafen rechnen. Der Fall: Ein Copilot hatte seine Airline innerhalb von drei Tagen verlassen, um woanders anzuheuern. Die Kündigungsfrist betrug drei Monate. Folge: zwei Monatsgehälter Strafe. Ein Unternehmen, so das Arbeitsgericht Frankfurt, müsse sich vor plötzlichen Personalengpässen schützen. (4 Ca 8495/97).
 


 Unterschrift gilt

Inhabern von Kreditkarten sollte klar sein, dass es kein Zurück gibt, sobald sie einen Zahlungsbeleg unterschreiben. Mit ihrer Signatur erteilen sie der Bank eine Weisung, die Forderung des Zahlungsempfängers zu begleichen. Diese können sie nicht widerrufen, so das Oberlandesgericht München (AZ 5 U 6738/98).
 


 Sparbuchklau

Banken dürfen vom Sparbuch Beträge nur bis zu der mit dem Sparer vereinbarten Höchstgrenze auszahlen. Die liegt in der Regel bei 3000 Mark. Rückt das Institut höhere Summen heraus, muss es dafür haften, wenn sich später herausstellt, dass die Geldempfänger das Sparbuch gestohlen haben. So ein Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts (AZ 10 U 1342/97).
 


 Nebentätigkeit als Liebhaberei

Im Steuerrecht gilt der Grundsatz: Wenn in einer Einkunftssparte - beispielsweise durch Berufstätigkeit - Gewinne anfallen, dürfen diese mit Verlusten aus einer anderen Sparte beispielsweise Vermietung und Verpachtung - verrechnet wurden. Nur der Differenzbetrag ist dann der Steuer zu unterwerfen. Ein Kunsterzieher an einer Schule arbeitet nebenbei als Künstler. Mit dem Erlös aus dem Verkauf von Fotografien, Modellen und Bronzearbeiten konnte er die angefallenen Kosten bei weitem nicht abdecken. Folgt man seinen Berechnungen, so mußte er in 12 Jahren Verluste von 70.000 Mark hinnehmen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg ließ unter solchen Umständen die Verluste aus künstlerischer Tätigkeit nicht zum Abzug zu. (6 K 122/90). Der Steuerzahler könne die Verlustrechnung nicht geltend machen, wenn ihm eine Gewinnerzielungsabsicht fehlen. Wenn der Lehrer erklärt habe, daß er bei der Verwertung seiner Werke nie schwarze Zahlen schreiben könne, dann sei seine Tätigkeit als Künstler als Liebhaberei anzusehen, die steuerlich nicht interessiere. Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 10. Dezember 1992 - 6 K 122/90
 


 Unfallversicherung: Wenig Verlass auf den Schutz per Gesetz

Wer in der Mittagspause ins Bistro eilt oder Einkäufe im Supermarkt erledigt, tut das auf eigene Gefahr. Auch Unfälle, die beim Abstecher zur Tankstelle auf dem Weg ins Büro passieren, sind nicht per Gesetz versichert, hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden (AZ B 2 U 29/97). Selbst ein Spaziergang während der Dienstreise ist nicht von Vater Staat behütet. Die gesetzliche Unfallversicherung springt ohne Murren mittlerweile nur noch bei Pannen im Büro oder in der Montagehalle ein. Ärger droht bei Missgeschicken, die sich auf dem Weg von oder zur Arbeit ereignen. Diese Fälle landen oft vor dem Sozialgericht. Zwar sind Wegeunfälle per Gesetz abgesichert, doch was Weg ist und was nicht, darüber gehen die Meinungen regelmäßig auseinander. Arbeitnehmer sollten sich daher privat mit einer Berufsunfähigkeitspolice absichern. Die springt ein, wenn der Versicherte seine Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben kann. Eine private Unfallversicherung macht nur für Kinder, nicht berufstätige Eltern sowie für Extremsportler Sinn.
 


 Terminsache: Wertpapierorder

Anleger sollten ihrer Bank eine Aktienorder nicht erst wenige Minuten vor Börsenschluss mitteilen. Schafft es das Geldhaus dann nämlich erst am nächsten Tag, den Auftrag abzuwickeln, drohen Kursverluste. Und die muss der Kunde alleine ausbaden, entschied jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ 4 U 138/98). Darüber hinaus hat das Landgericht in Itzehoe klargestellt, dass Banken für verspätet ausgeführte Wertpapiergeschäfte auch dann nicht haften, wenn die Schuld für die Verzögerung bei ihnen liegt. Das gilt allerdings nur solange, wie den Kunden keine Nachteile entstehen (AZ 2 O 139/98).
 


 Wohngemeinschaften: Rausschmiss verhindern

Knatsch in der Wohngemeinschaft: Einer will raus. Ausgerechnet derjenige sucht das Weite, der beim gemeinsamen Einzug den Mietvertrag unterschrieben hat. Damit sind die anderen der Willkür des Vermieters ausgeliefert. Ist der schlecht drauf, kann er alle vor die Tür setzen. Ohne eigenen Kündigungsschutz. Deshalb: Wer mit anderen eine WG aufmacht, sollte mit dem Vermieter regeln, dass mehrere Personen einziehen, die auch dann bleiben dürfen, wenn der Hauptmieter kündigt. Alternativ können alle gemeinsam den Mietvertrag unterschreiben. Vorteil für die Bewohner: Auch ohne ausdrückliche Klausel kann jederzeit ein WG-Mitglied ausscheiden und ein neues einziehen. Das entschied das Landgericht Hamburg (AZ 34 S 38/95). Die WG muss den Vermieter aber vorher informieren. Der darf sein Veto einlegen, wenn er sachliche Einwände gegen den Neuen vorbringen kann. Auch in der Zeit zwischen Ein- und Auszug gelten für Wohngemeinschaften besondere Regeln. So muss jeder für den anderen gegenüber dem Vermieter gerade stehen. Ist einer knapp bei Kasse, kann der Vermieter das Geld bei den anderen eintreiben.
 


 Skater

Straßen oder Radwege sind für Inlineskater tabu. Sie müssen Bürgersteige benutzen, entschied das Karlsruher Oberlandesgericht (AZ 10 U 60/98). Dabei dürfen sie die Fußgänger nicht behindern. Notfalls müssen sie Schritt-Tempo fahren.
 


 Katz und Hund

Autofahrer dürfen wegen einer Katze nicht bremsen, falls sie damit nachfolgende Autofahrer gefährden. Läuft dagegen ein an der Leine geführter Hund vors Auto, seit die Vollbremsung erlaubt, so das Amtsgericht Ratingen (AZ 10 C 866/97).
 


 Vorrecht

Wandelt der Vermieter die Miet- in eine Eigentumswohnung um, hat der Mieter ein Vorkaufsrecht, so der Bundesgerichtshof (AZ VIII ZR 384/97). Für die Entscheidung darf der Mieter sich acht Wochen Zeit nehmen.
 


 Sekretärin darf auch ein Sekretär sein

Abgewiesener Bewerber erhält 500 EUR Entschädigung. Wenn eine Firma nach einem neuen Mitarbeiter sucht und deshalb eine Anzeige aufgibt, muß diese geschlechtsneutral formuliert sein. Gegen diesen Grundsatz verstieß ein Unternehmen, das in der Rheinischen post die Stelle einer “Sekretärin/Sachbearbeiterin” für 3.000 EUR brutto im Monat ausschrieb. Als sich ein Mann auf die Annonce bewarb, teilte man ihm mit, seine Qualifikationen seien zwar ausreichend, das Unternehmen wollte aber eine weibliche Mitarbeiterin einstellen. Trotzdem wurde er noch zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Dies lehnte der Bewerber ab und verklagte die Firma auf 9.000 EUR Entschädigung, weil die Firma ihn diskriminiert habe.

Das Landesarbeitsgericht Hamm betonte, ein Arbeitgeber dürfe bei der Einstellung neuer Mitarbeiter niemanden wegen seines Geschlechts benachteiligen (10 Sa 1069/96). Dagegen verstoße sowohl die Anzeige als auch das Ablehnungsschreiben der Firma. Das Gesetz sehe in diesem Falle eine Entschädigung von “höchstens drei Monatsverdiensten” vor; die Gerichte legten üblicherweise einen Monatsverdienst fest. Das sei hier aber zu hoch. Maßgeblich für die Höhe der Entschädigung sei “die Art und die Schwere der Beeinträchtigung, Nachthaltigkeit und Fortdauer der Interessenschädigung des Bewerbers sowie Anlaß und Beweggründe des Handelns des Arbeitgebers”. Der Abgewiesene habe sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis für 4.573 EUR brutto im Monat befunden und sie nicht sonderlich ernsthaft betrieben. Zumindest seien seine Bewerbungsunterlagen nicht sehr aussagekräftig gewesen und das Vorstellungsgespräch habe er abgelehnt. Daher seien 500 EUR als Entschädigung ausreichend. Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. November 1996 - 10 Sa 1069/96
 


 Gefährliches Handy

Telefonieren im Auto kann teuer werden. Verursacht ein Arbeitnehmer wegen der Benutzung eines Handys einen Verkehrsunfall, weil er zum Beispiel eine rote Ampel überfuhr, handelt er grob fahrlässig, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG). Damit, so das Urteil, kann er gegenüber seinem Arbeitgeber bzw. der Kraftfahrzeugversicherung zum Ersatz des vollen Schadens verpflichtet werden (8 AZR 221/97).
 


 Legaler Stinkefinger

Bayernstar Stefan Effenberg erzwang damit seinen vorrübergehenden Abschied von der Fußballnationalmannschaft. Nicht so im Betrieb. Das Kölner Landesarbeitsgericht entschied: “Der gestreckte Mittelfinger” müsse keine “grobe Beleidigung” sein, eine Kündigung sei deshalb unwirksam (11Sa 155/97).
 


 Geld bei der Geburt

Ehen ohne Trauschein sind Bündnisse zweiter Klasse - zumindest vor Gericht, immer vor Gott. Anders beim Arbeitsgericht Frankfurt/oder. Nach dessen Rechtsprechung besteht auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers, wenn der Partner bei der Geburt seines Kindes dabei ist.          (6Ca 1637/98).
 


 Quittungen fälschungssicher

Beim Schummeln erwischt wurde jüngst ein Mediziner, der seine unterhaltsame Privatlektüre als Fachliteratur deklariert hatte. Seinem Finanzbeamten legte er eine Blankorechnung vor, die er zuvor handschriftlich mit medizinischen Fachtiteln versehen hatte. Zusätzlich reichte er den Kassenbon der tatsächlich gekauften Bücher ein. Um genau der wurde ihm zum Verhängnis.

Außer dem Rechnungsbetrag waren auf dem Bon nämlich auch die speziellen Kodierungsnummern der Bücher aufgelistet. Diese Ziffernfolgen der meisten Bücher kann die Finanzverwaltung mittlerweile entschlüsseln. Anhand spezieller Verzeichnisse lässt sich blitzschnell am Computer überprüfen, ob die Nummern auf dem Kassenbon mit den Buchtiteln auf der Quittung übereinstimmen. So kamen die Beamten schnell hinter die gefälschten Werbungskosten des Arztes. Wegen Urkundenfälschung verurteilte ihn daraufhin das Bayerische Oberste Landesgericht zu 5000 Mark Geldstrafe (AZ 4 ST RR 2/98).
 


 Mietvertrag - Ärger mit den fehlenden Quadratmetern

Falsche Angaben im Mietvertrag über die Wohnungsgröße führen unweigerlich zum Streit. Fehlen ein paar Quadratmeter, fühlen sich die Mieter übers Ohr gehauen. Ist die Wohnung dagegen größer als gedacht, ärgert sich der Vermieter. Ergebnis: Die jeweils benachteiligte Partei fordert finanziellen Ausgleich - die Mieter wollen Geld zurück, der Vermieter möchte künftig mehr kassieren. Beide Anliegen haben Gerichte jetzt abgeblockt. Mieterhöhung sei nicht drin, da der Mieter Vertrauensschutz genieße, befand das Landgericht Zweibrücken (AZ 2 S 1/98). Angeblich zu viel gezahltes Geld gibt es für Mieter andererseits aber auch nicht zurück, so das Oberlandesgericht Dresden. Eine Mietminderung sei erst dann gerechtfertigt, wenn die Flächendifferenz mehr als zehn Prozent betrage (AZ 3 AR 90/97).
 


 Private Krankentransporte - Kilometergeld

Nicht nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit können Steuerzahler 35 Pfennig pro Kilometer absetzen. Gleiches gilt auch, wenn mit dem Auto die Oma zum Arzt oder das Kind zur Therapie chauffiert werden. Der Fiskus erkannt solche privaten Transporte als außergewöhnliche Belastung an. Dabei zählen auch Kilometer, die für zwischenzeitliche Heimfahrten des Fahrers anfallen, stellte jüngst das Finanzgericht Cottbus klar (AZ 2 K 175/97). Für die Steuererklärung genügt eine Auflistung, versehen mit Datum, Entfernung und jeweiligem Anlass der Fahrten.
 


 Kinderlärm muß geduldet werden

Kinderlärm ist kein Grund für eine Mietminderung, entschied das Amtsgericht München (Az.: 412 C 23697/99).
 


 Bei Totschlag keine Kündigung

Ein Unternehmen darf einer Mitarbeiterin nicht fristlos kündigen, weil diese unter Totschlags-Verdacht steht. Arbeitsgericht Hannover, Az.: 5 BV 11/99.
 


 Reise-Urteil

Verlegt ein Reiseveranstalter Abflugort und Zeit, so kann der Tagesreisepreis je verlorenen Urlaubsstunde um fünf Prozent gemindert werden. Amtsgericht Kleve, Az.: 3 C 564/98.
 


 Nachts duschen?

Nächtliches Duschen und Baden gehört zur normalen Lebensführung, auch wenn die Hausordnung das nach 24 Uhr verbietet. Eine fristlose Kündigung ist damit nicht gerechtfertigt. Mietminderung ist solange ausgeschlossen, wie nicht länger als 30 Minuten gebadet wird. LG Köln, 1 S 304/96.
 


 Fotoverbot

Unordnung in einer Mietwohnung gefährdet weder ihren Wert noch die Substanz. Sie berechtigt auch nicht zur Kündigung. Deshalb handelt ein Mieter in Notwehr, wenn er den Begleiter des Vermieters anlässlich der Wohnungsbesichtigung durch Wegschlagen der Kamera am Fotografieren hindert. AG Franfkurt/M., 33 C 2515/97.
 


 Gartennutzung

Bauliche Veränderungen im Garten, z.B. die Errichtung von Schuppen, Gartenlauben oder Zäunen, bedürfen der Zustimmung aller Wohnungseigentümer, wenn ihnen der Garten gemeinsam gehört. OLG Köln, 16 Wx 99/98.
 


 Grundstückgrenze

Der Grundstückseigentümer kann Zweige, die auf sein Grundstück herüberwachsen, nur entfernen, wenn der Überwuchs ihn beeinträchtigt. Außerdem muss der Nachbar den Überwuchs trotz angemessener Fristsetzung nicht entfernt haben. OLG Hamburg, 8 U 109/92.
 


 Vergleichende Werbung erlaubt

Autohändler dürfen sich in ihrer Werbung mit Wettbewerbern vergleichen. Voraussetzung: Sie werden nicht verunglimpft. OLG Saarbrücken. Az.: 1 U 727/98-133.
 


 “Technisch einwandfrei” - Gebrauchtwagenhändler haftet

Äußert sich ein Gebrauchtwagenverkäufer zur Funktionstüchtigkeit eines Fahrzeugs, so kann der Kunde diese Angaben als “verbindliche Zusicherung” verstehen. Das entschied das Oberlandesgericht in Saarbrücken. Ein Verkäufer hatte die Frage des Kunden, ob sich das Fahrzeug auch “in technisch einwandfreiem Zustand” befinde, eindeutig bejaht. Der Kunde ließ sich überzeugen und kaufte den Wagen. Der macht ihm dann aber soviel Ärger, daß der den Gebrauchtwagenhändler auf Schadenersatz verklagte. Er bekam recht: Zwar seien allgemeine Anpreisungen nicht als verbindliche Zusicherung zu werten, so das Gericht. Doch wenn der Verkäufer bestätigte, der Wagen sei “technisch einwandfrei”, dürfe der Käufer davon ausgehen, daß der Verkäufer auch garantiere. OLG Saarl., Az 4 U 524/97-145
 


 Teurer Arzttermin

Wer einen fest vereinbarten Termin beim Arzt ausfallen lässt, ohne ihn rechtzeitig abzusagen, kann kräftig zur Kasse gebeten werden. Das Landgericht Hannover sprach jetzt einem Zahnarzt 700 Mark Schadenersatz zu (AZ 19 S 34/97). Der Dentist hatte vergeblich auf seinen Patienten gewartet und ihm daher ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
 


 Parkplatz-Crash

Rechts vor links gilt auf Parkplätzen nur eingeschränkt. Ein Autofahrer, der sich mit seinem Wagen vom Stellplatz weg in den Verkehr auf der Fahrbahn einfädeln will, kann die Vorfahrtsregel nicht für sich in Anspruch nehmen. Die Regel ließe sich höchstens an Fahrbahnkreuzungen des Platzes anwenden, so die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz (AZ 12 U 1249/97). Denn in erster Linie diene rechts vor links der Sicherheit des fließenden Verkehrs auf der Straße.
 


 Maklerhonorar

Makler haben auch dann ein Anrecht auf Vergütung, wenn der Haus- oder Wohnungsbesitzer zwischenzeitlich selbst einen Käufer oder Mieter für sein Eigentum gefunden hat. Den obwohl der Makler nicht für den Vertragsabschluss gesorgt habe, seien ihm doch Kosten entstanden, befand jetzt der Bundesgerichtshof (AZ III ZR 191/98).
 


 Übereilte Klage

Rechtsschutzversicherten stehen nicht automatisch alle Klagewege offen. Wer etwa eigensinnig einen Gütetermin ignoriert und stattdessen unabgesprochen Klage erhebt, muss damit rechnen, dass die Versicherung die Prozesskosten nicht bezahlt. Zu Recht, befand das Amtsgericht München (AZ 274 C 6151/97).
 


 Mieter muss nicht immer Nebenkosten nachzahlen

Nebenkosten und ihre Abrechnung sind ein ständiger Zankapfel zwischen Mietern und Vermietern. Jetzt hat sich das Landgericht Karlsruhe mit einer Klage zum Thema befasst und ist zu einem überraschenden Urteil gekommen.

Der Mieter war zunächst begeistert von seinem neuen Zuhause. Besonders die niedrigen Nebenkosten hatten es ihm angetan. Nur 50 Mark im Monat musste er laut Mietvertrag überweisen. Ein Jahr später präsentierte ihm der Vermieter die Abrechnung: Danach waren noch rund 3600 Mark Nachzahlung fällig.

Beide Vertragspartner trafen sich daraufhin vor dem Landgericht Karlsruhe wieder. Die Richter gaben dem klagenden Mieter im Wesentlichen Recht (Aktenzeichen: 5 S 339/97). Zwar müssen Mieter den fehlenden Betrag zwischen Vorauszahlungen und tatsächlich angefallenen Kosten normalerweise begleichen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Vermieter mit einer unverhältnismäßig niedrig angesetzten Vorauszahlung über die Höhe der Nebenkosten hinwegtäuscht und so den Vertragsabschluss versüßt - insbesondere, wenn er genau weiß, wie hoch die jährlichen Nebenkosten ausfallen, seinen Mieter aber nicht darüber informiert. Serviert er ihm die saftige Rechnung erst im Nachhinein, muss er unter Umständen Schadenersatz zahlen.

 


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